Lärm ist Aufgabe für die Polizei

Quelle: AZ 07.11.2017

RUHESTÖRUNG Verwaltungsgericht weist Klage von Anwohnern gegen Gemeinde Daxweiler zurück

DAXWEILER - (els). Seit einigen Jahren sorgt Lärm auf dem Daxweiler Dorfplatz für Unmut bei einigen Anwohnern – die deshalb nun Klage gegen die Gemeinde beim Verwaltungsgericht in Koblenz eingereicht haben. Ohne Erfolg.

Hintergrund des Konfliktes sind vor allem die Besucher eines Jugendhauses in privater Trägerschaft.

Die Gemeinde sei als Eigentümerin des Dorfplatzes zwar für den Zustand des Platzes verantwortlicht, nicht aber für das Verhalten Dritter auf dem Dorfplatz, urteilte jetzt das Gericht.

Die Gemeinde hat eine Nutzungsordnung für den Dorfplatz entworfen, die auch sichtbar angebracht ist. Außerdem überprüfe sie deren Einhaltung. Die Ordnung hält fest, dass Ballspiele – außer Boule und Tischtennis – grundsätzlich verboten sind. An Sonn- und Feiertagen ist zudem auch das Tischtennisspielen untersagt. Und: Ganz grundsätzlich muss zwischen 22 und 6 Uhr Ruhe herrschen.

Damit sieht das Verwaltungsgericht die Pflichten der Gemeinde als erfüllt an. „Missbräuchen ist grundsätzlich mit polizei- und ordnungsrechtlichen Mitteln zu begegnen“, heißt es in der Urteilsverkündung.

Damit haben die Kläger gegenüber der Gemeinde keinen Anspruch darauf, dass diese die durch Dritte verursachten Lärmbelästigungen selbst unterbindet.

    Daxweiler / Lage


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