Künftig nur noch mit Genehmigung

Quelle: AZ 16.03.2018

WOCHENENDHAUSGEBIET Gemeinderat Daxweiler beschließt neue Regeln für Geltungsbereich „Im Weißenrech“

DAXWEILER - Viele landschaftlich reizvoll gelegene Gemeinden haben eins: ein Wochenendhausgebiet. So glänzt auch Daxweiler mit einem solch idyllischen Fleckchen. Nun bürgert es sich wohl immer mal wieder ein, dass neben Gartenhäuschen und Wochenendhaus sich auch hier und da ein Hauptwohnsitz dazwischenmogelt.

Dies sei jedoch nicht so wirklich im Sinne des Erfinders. Kreisverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung und Ortsgemeinde setzen sich schon seit Längerem mit der Problematik in den Wochenendhausgebieten auseinander. Der Gleichheitsgrundsatz gebiete, dass in allen Fällen ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden sollte, was Rechtssicherheit für alle Betroffenen bedeuten würde. Gebaut oder umgebaut werden darf nur im Rahmen des Bebauungsplans. Der Bestandsschutz für bereits bestehende Gebäude sei da, aber hier müssen die Eigentümer eine Nutzungsänderung beantragen. Ähnlich wie beim Dörrebacher Wochenendbaugebiet sprach sich nun auch der Daxweilerer Gemeinderat einstimmig dafür aus, dass für alle Nutzungsänderungen, Bauanträge oder Freistellungsanträge, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Weißenrech – Auf der Heide“ eingehen, ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Seit Jahren möchte Daxweiler ein neues Baugebiet ausweisen. Zuletzt war die Fläche unterhalb des Friedhofs, Heimbacher Straße, favorisiert. Doch hier greift eins ins andere: Da in der bisherigen Planung davon ausgegangen wurde, dass die geplante Fläche an den Kanal in der Heimbacher- oder Mühlenstraße angeschlossen werden müsse, die beide in der Stromberger Straße münden, kann dies derzeit wohl nicht realisiert werden. Zum einen sind da die Baukosten, welche die Ortsgemeinde, neben dem teilweisen Erwerb von Grundflächen, zur Hälfte zu tragen hätte. Zum anderen ist da der bei der Kanalsanierung eingebrachte Vorschlag der Umgehung, welcher derzeit nicht weiter verfolgt wird. Grund: Bei der Kanalsanierung handelt es sich um die erforderlichen hydraulischen Sanierungsmaßnahmen in der Stromberger Straße. Diese Baumaßnahmen sind mit einer Teilsperrung der Straße verbunden, zu welcher der Landesbetrieb Mobilität eine Zustimmung aufgrund der Bedarfsumleitungsstrecke für den Zeitraum der Baumaßnahmen an den beiden Brücken der A 61 ablehnte. Doch da das Kanalnetz in diesem Bereich im Durchlass an der maximalen Grenze ist, sind zusätzliche Einspeisungen nicht möglich. Nun soll über Alternativmöglichkeiten in der nächsten Sitzung noch einmal neu beraten werden.

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