
Bürgerinfo / Mitteilungen Gemeinde
Daxweiler Gemeinde informiert (neuere Nachrichten stehen oben):
Jagdgemeinschaft Daxweiler/Stromberg-Nord
Der von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Untere Jagdbehörde bestätigte bzw. festgesetzte Abschussplan der Jagdgenossenschaft Daxweiler/Stromberg-Nord liegt in der Zeit vom Montag, dem 17.05. bis einschließlich Dienstag, dem 01.06.2010 in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Ortsbürgermeister Rainer Gerlach, Neustraße 21, 55442 Daxweiler nach vorheriger telef. Vereinbarung öffentlich zur einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus.
kfd Katholische Frauengemeinschaft Daxweiler - Informationsbrief
Wir haben die “Reling/Tafel in Bad Kreuznach mit einer Lebensmittelspende, von unseren Mitgliedern, unterstützt. Die Reling ist eine Anlaufstelle für Obdachlose und Bedürftige. Es sind ca. 400 Personen bei der Reling gemeldet. Darunter befinden sich ein Drittel Kinder, die für ihre Situation gar nichts können. Wir wollen diese Anlaufstelle auch weiterhin unterstützen.
Der Kirchbauverein hat 1000,00 Euro und „Bärenherz“ 300,00 Euro an Spenden erhalten.
Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Spendern bedanken, die diese Aktionen unterstützt haben Unsere Veranstaltungen werden von der kfd Daxweiler finanziert.
Für freiwillige Spenden bei unseren Veranstaltungen sagen wir ein herzliches Danke schön.
Dankeschön an Herrn Josef Lay
Wir möchten uns bei Herrn Josef Lay herzlich bedanken, dass er uns den Einblick in die Daxweiler Geschichte ermöglichst hat. Wir freuen uns, dass Herr Lay durch sehr viele Forschungsjahre eine so präzise Daxweiler-Chronik verfast hat. Seine Arbeit ist beeindruckend und trägt dazu bei, dass die jungere Dorfbewohner, wie auch die neu Zugezogene Dorfbewohner etwas über unsere Dorfgeschichte erfahren können. Und jetzt geht ein Teil der Daxweiler-Geschichte durch Internet in die weite Welt.
Wir danken Ihnen Her Lay.
Maria Farkas / Atelier Farkas für Kunst und Medien
und die Dorfgemeinde Daxweiler
Feste Bürgersprechstunde:
Ab dem 03.08.09
montags von 18.30 bis 20.00 Uhr
Rainer Gerlach
Ortsbürgermeister
Daxweiler, den 17.07.2009
Mikrozensus 2009
Im Juli 2009 sind Interviewerinnen und Interviewer des Statischen Landesamtes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Mikrozensus 2009 in der Gemeinde unterwegs.
Der Besuch wird vorab schriftlich angekündigt, die Haushalte sind grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Daxweiler
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2009 das Ergebniss der Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Daxeiler wie folgt festtgestellt:
I.
Zur Bürgermeisterwahl waren 671 Persinen Wahlberechtigt, davon haben 465 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69.30 v.H.
II.
Die Stimmabgabe von 444 Personen Wählerinnen/Wählern war gültig, von 21 Wählerinnen/Wählern ungültig.
III.
Die Bewerber erhielten folgende Stimmen
Rainer Gerlach 237 / 53,38 v.H.
(Wahlgrupe gerlach)
Horst Rienecker 207 / 46,62 v.H.
(Einzelbewerber)
Damit ist Herr Rainer Gerlach zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Daxweiler gewählt.
55442 Daxweiler, 19.06.2009
Hans-Ludwig Fennel
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat Daxweiler
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2009 das Ergebniss der Wahl zum Gemeinderat Daxeiler wie folgt festtgestellt:
Zur Gemeinderatwahl waren 671 Personen wahlberechtigt, davon haben 568 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69,75%.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren 457 Stimmzettel gültig und 11 Stimmzettel ungültig.
Zur Gemeinderatwahl waren 671 Personen wahlberechtigt, davon haben 568 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69,75%.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren 457 Stimmzettel gültig und 11 Stimmzettel ungültig.
In den Gemeinderat sind gewählt:
Hier können Sie die genauen Zahlen der Wahlen einsehen >>>
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Daxweiler
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 die Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters mit folgenden Bewerbern zugelassen:
Wahlvorschlag 1:
Wahlgruppe Gerlach
Gerlach, Reiner 19.02.1962
Bauingenieur
Neustraße 21
55442 Daxweiler
Wahlvorschlag 2:
Einzelbewerber Rienecker
Rienecker, Horst 31.01.1958
Industriefachwirt
Im Weissenrech 5
55442 Daxweiler
Daxweiler, den 08.05.2009
Hans-Ludwig Fennel
Gemeindewahlleiter
Kommunalwahlen 2009 - Bekanntmachung:
Der Wahlausschuss Daxweiler hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 die folgenden Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat Daxweiler zugelassen.
Daxweiler, den 28.04.2009 / Wahlleiter: Hans-Ludwig Fennel
Wählergruppe Pörsch

Wählergruppe Gerlach

Wählergruppe Rienecker

Ab dem 1. Januar 2009 gelten in der Rentenversicherung neue Werte.
Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt entsprechend der Lohnentwicklung auf 5 400 Euro im Monat (bisher 5 300 Euro) oder 64 800 Euro jährlich (bisher 63 600 Euro).Selbst wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt mit 19,9 Prozent weiter stabil.
Einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung
Für die meisten Rentner in Rheinland-Pfalz wird sich der Zahlbetrag ihrer Rente geringfügig ändern. Grund ist der ab 2009 geltende einheitliche Bei-tragssatz von 15,5 Prozent zur Krankenversicherung. Er wird erstmals bei der Januarrente berücksichtigt. Von der jeweiligen Krankenkasse hängt es ab, ob manche etwas mehr auf dem Konto haben werden, während andere etwas weniger erhalten können. Die Rentner können den neuen Beitragsanteil zur Krankenversicherung auf ihrem Kontoauszug ersehen.
Freiwillige Versicherung und Versicherungspflicht für Selbständige
Auch freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbständige können die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Wer sich freiwillig versichern möchte, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 074,60 Euro wählen. Bis zum 31. März 2009 können auch noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2008 nachgezahlt werden, pro Monat mindestens 79,60 Euro bis höchstens 1 054,70 Euro. Für versicherungspflichtige Selbständige steigt der Regelbeitrag auf monatlich 501,48 Euro (bisher 494,52 Euro).
Hinzuverdienstgrenzen
Wer seine Rente als Teilrente bezieht, kann rund 1,4 Prozent mehr als bisher zur Rente hinzuverdienen. Dies gilt für Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr und Renten wegen Erwerbsminderung. Wird eine Altersrente, eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung in voller Höhe gezahlt, gilt unverändert die einheitliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Ab dem 65. Lebensjahr kann dann unbegrenzt hinzuverdient werden. Auch bei Hinterbliebenenrenten gelten Einkommensgrenzen; auch hier bleiben die Freibeträge unverändert.
Mitteilungen der DRV RLP (Deutsche Rentenversicherung), Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (bis zum 30. September 2005 Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz) mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,2 Millionen Versicherte, 660 000 Rentner und 73 000 Arbeitgeber.
Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz.
Terminvereinbarungen bei den Auskunfts- und Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Wer einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz vereinbaren will, kann dies jetzt bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen auch online über das Internet, den PDA oder ein WAP-fähiges Mobiltelefon tun. Mehr noch: Der neue Service gibt dem Ratsuchenden auch gleich eine Liste der erforderlichen Unterlagen mit an die Hand.
Rentner unter 65 können jetzt 400 Euro dazuverdienen
Altersrentner unter 65 dürfen jetzt 400 Euro statt bisher 355 Euro monatlich hinzuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Wie die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mitteilt, wurde sie damit der Minijob-Grenze angeglichen, die schon seit einigen Jahren bei 400 Euro liegt. Die Gefahr von Verwechslungen gehört damit der Vergangenheit an. Auch bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung, früher wegen Erwerbsunfähigkeit, gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Rentner zweimal im Jahr diese bis zum Doppelten überschreiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer heute schon 65 Jahre alt ist und Rente bezieht, kann wie bisher unbegrenzt dazuverdienen. Nähere Informationen hierzu gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 100048 016.
Fachrechtliche Information:
Haftung und Verantwortung bei Ablagerungen und Rückstau im Kanalanschluss
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) veranlasst uns zu nachfolgenden Hinweisen: Hausanschlussleitungen für Abwasser, also die Verbindung zwischen Haus und Hauptkanal in der Straße, gehören bis zur Grundstücksgrenze zur privaten Entwässerungsanlage. Ab dem öffentlichen Bereich von Gehweg bzw. Straße kümmern sich hierum zwar die Verbandsgemeindewerke, trotzdem haben die Hauseigentümer eine große Verantwortung auch für die Teile im öffentlichen Bereich. Verstopfungen der Hausanschlüsse sind meist auf den Eigentümer als Verursacher zurückzuführen und dann trifft ihn auch die Kostenlast für die Reinigung. Viele Bürger sind hiervon überrascht.
Probleme im Kanalanschluss entstehen oft durch Ablagerungen. Durch diese verkleinert sich z. B. der Rohrquerschnitt oder es lagern sich Feststoffe (z. B. Toilettenpapier) an den Rohrwänden an. Nach und nach setzt sich der Anschluss zu und es kommt zum Rückstau ins Haus. Jeder Eigentümer sollte daher sorgsam darauf achten, dass er keine „Problemstoffe“ in den Kanal spült. Schwierigkeiten bereiten in Hausanschlüssen und Kanälen vor allem Fettablagerungen und Essensreste (auch aus sogenannten Zerkleinerern). Fett darf zum Schutz des öffentlichen Kanalsystems deshalb gar nicht ins Abwasser gelangen. Für gewerblich genutzte Grundstücke (z. B. Gaststätten) fordern deshalb die Abwasserwerke, dass Fettabscheider eingebaut und betrieben werden. Wer einen Fettabscheider besitzt, muss und sollte ihn so betreiben und unterhalten (ausreichende Größe, regelmäßige Wartung und Reinigung), dass er seine Wirkung tut. Das sollte immer wieder kritisch geprüft werden.
Natürlich gelangt auch von privaten Haushalten fetthaltiges Abwasser in den Kanal. Für Private gibt es aber wegen der regelmäßig geringen Mengen keine Rechtspflicht für Fettabscheider; die Folgen bei Fetteinleitungen sind aber dieselben: Kommt es wegen Rückständen im Kanalanschluss zu Verstopfung und Rückstau ins Haus, haftet für die Schäden der Eigentümer.
Mit diesem Artikel möchten wir Sie auf diese Situation hinweisen, um Sie vor Schaden zu bewahren.
Ihre Verbandsgemeindewerke Stromberg
Fördermittel für die Region Hunsrück
die Europäische Union hat für die Jahre 2007 – 2013 ein Förderprogramm ausgeschrieben, mit dem die Akteure des ländlichen Raumes Perspektiven entwickeln sollen, wie ihre Region langfristig und nachhaltig für alle Generationen attraktiv gestaltet werden kann. Das Programm heißt LEADER und ermöglicht eine Zuschussfinanzierung von Einzelprojekten. Unter dem Leitbild „Hunsrück – Von der Mitte zum Zentrum in Rheinland-Pfalz“ sind die geplanten Maßnahmenbereiche „Landschaft, Kultur & Historie“, „Tourismus“, „Dorfentwicklung“ und „Energie“ zusammengefasst. (Da unsere Verbandsgemeinde/Gemeinde in der Gebietskulisse für die Förderperiode 2007 – 2013 aufgenommen wurde, können qualifizierte Vorhaben aus den genannten Themenbereichen bezuschusst werden.) Projektvorschläge können von Einzelpersonen und relevanten Gruppierungen vorgeschlagen werden. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen.